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Der Saft enthält fast alle nährstoffreichen Zutaten aus dem Obst und dem Gemüse.

Die modernen Technologien, die in der Saftfertigung angewendet werden, tragen wesentlich dazu bei, das Beste und Wertvollste aus Obst und Gemüse zu gewinnen. Der erste Produktionsabschnitt ist das gründliche Abwaschen der Früchte. Danach werden sie sortiert, dann zerkleinert und ausgepresst. Die klaren Säfte werden zusätzlich auch filtriert. Der nächste Produktionsabschnitt ist die Pasteurisierung. Dies ist eine natürliche Art und Weise,  den Saft durch die Erhitzung zu  schonen, so wie es unsere Mütter und Großmütter gemacht haben, wenn sie etwas für den Winter eingemacht hatten. Dadurch werden die Bakterien und andere für den menschlichen Organismus schädliche  Mikroorganismen vernichtet und zugleich der Geschmack und alle Nährwerte bewahrt. Der gesamte Verarbeitungsprozess wird in jedem einzelnen Abschnitt sorgfältig kontrolliert, damit  nur Ware von höchster Qualität in die Hände des Kunden geraten kann. Anschließend werden  die Säfte vor der Spedition  noch organoleptisch geprüft.

www.kups.org.pl

Die Saftfarbe und der Saftgeschmack stammen aus dem Obst und Gemüse, aus denen er angefertigt wurde, selbst.

RICHTIG. Der Saft ist ein Produkt, das zu 100% aus  Obst bzw. Gemüse stammt. Er enthält die Flüssigkeit, die direkt aus Früchten gepresst bzw. aus dem Konzentrat wiederhergestellt wird. Zu den Säften werden Vitamine und Mineralsalze zugegeben, um ihn noch anzureichern. Die Säfte dürfen keine Aromen enthalten, die nicht aus  dem Obst bzw. Gemüse gewonnen wurden, darüber hinaus auch  keine Konservierungsstoffe, keine Süßmittel und keine Farbstoffe enthalten. Die Saftfarbe und der Saftgeschmack stammen immer direkt aus  Obst und Gemüse, aus denen er angefertigt wurde. Deswegen  handelt es sich um das völlig natürliche Produkt. Nach Artikel 2012/12/WE der EU-Direktive vom 19.04.2012 über die Änderung der Fruchtsaft und 

Erfrischungsgetränkeverordnung und gemäß den Vorschriften des Ministeriums für Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung vom 8.02.2013 Gesetzbuch 2013 Pos. 327  ist die Zugabe jedweder Zuckerarten wie z.B. Glukose, Fruktose, Sacharose, Glucose-Fructose-Sirup bzw. anderen Süßmitteln zu allen Obst und Tomatensäften, die am Markt verkauft werden (in Flaschen, Verpackungen, NFC und aus dem Konzentrat wiederhergestellten, pasteurisierten und nicht pasteurisierten Säften) streng verboten. 

 In den Säften ist nur der natürliche aus Früchten bzw. Tomaten stammende Zucker und in derselben Menge enthalten.

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